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SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite 51

Eigenkapitalzuwachs

Die gemäß § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 nicht abziehbare Körperschaftsteuer ist als Abgang i. S. d. § 11 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988 anzusetzen. Dies stimmt mit dem Zweck der Regelung der Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses nach § 11 EStG 1988 überein, führt doch die Körperschaftsteuer zu einer Minderung des Eigenkapitalstands. - (§ 11 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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