Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite 182

Preise geschickt um das Dreifache der Inflation erhöhen

Unauffällige Veränderungen mit großer Wirkung

Thomas Brandner

Preiserhöhungen sind für Unternehmen ein gefürchtetes Übel: Sie sind notwendig, aber es besteht die Gefahr, Kunden zu verärgern und zu verlieren. Die Republik Österreich hat einen erfolgreichen Weg aufgezeigt: Durch die Wahl einer Preisstaffel und zwei getrennte, unauffällige Veränderungen gelingt es ihr, eine Preiserhöhung umzusetzen, die dem Dreifachen der Inflation entspricht.

1. Erhöhung der Gerichtsgebühren

Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz geregelt. Deren Werte wurden zuletzt durch das Budgetbegleitgesetz 2011 mit Wirkung zum und per Verordnung mit Wirkung zum geändert.

Die Auswirkung dieser zwei Änderungen ist überraschend und wird im Folgenden am Beispiel der Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren erster Instanz dargestellt (Beträge in Euro):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Streitwert bis
Streitwerte ab 1. 2. 1011
Gebühr bis
Gebühr ab
bis 150
bis 150
20
21
über 150 bis 360
über 150 bis 300
39
41
über 360 bis 730
über 300 bis 700
55
58
über 730 bis 2.180
über 700 bis 2.000
92
97
über 2.180 bis 3.630
über 2.000 bis 3.500
148
155
über 3.630 bis 7.270
über 3.500 bis 7.000
271
285
über 7.270 bis 36.340
über 7.000 bis 35.000
641
673
über 36.340 bis 72.670
über 35.000 bis 70.000
1.258
1.322
über 72.670 bis 145.350
über ...

Daten werden geladen...