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SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite 179

Was ist ein Staatsbankrott?

Auf dem Weg zu einem geordneten Insolvenzverfahren für staatliche Schuldner

Johannes Peter Gruber

Alle reden vom drohenden Bankrott Griechenlands, aber aus juristischer Sicht ist schwer vorstellbar, was damit eigentlich gemeint ist. Kann, wie bei einem Unternehmen, das verbliebene Vermögen des Staates verwertet und an die Gläubiger verteilt werden? Müsste Österreich in einem solchen Fall die Bundesforste verkaufen? Wohl eher nicht. In Wahrheit geht es "nur" darum, dass der Staat seine Schulden nicht zahlen kann oder - meist nach einem politischen Umsturz - nicht zahlen will und daher mit seinen Gläubigern einen Kompromiss finden muss. So hat z. B. Argentinien seinen Gläubigern nach langen Verhandlungen im Jahr 2005 eine Quote von 25 % angeboten, die schließlich von mehr als zwei Dritteln der Gläubiger akzeptiert wurde. Seither geht es mit Argentinien wieder bergauf.

1. Insolvenzrecht auch für Staaten?

In Österreich (Deutschland und anderen Ländern) führt eine Insolvenz ("Bankrott", "Konkurs") zur Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverfahren ist immer dann einzuleiten, wenn die Passiva (Schulden) einer natürlichen oder juristischen Person höher sind als die Aktiva (Bargeld, verwertbare Sachen, Forderungen) und keine Aussicht besteht, dass sich das in ...

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