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SWK 7, 1. März 2011, Seite 12

Lottospielgemeinschaft

Die von einer GmbH (Lottospielgemeinschaft) ihren Kunden erbrachte Leistung ist von anderer Art als die Leistung der Lottogesellschaft als Konzessionär an Lottospieler. Es ergibt sich auch nicht eine Steuerbefreiung für die Umsätze der GmbH aus Art. 13 Teil B lit. f der 6. MwSt-RL oder dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer. - (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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