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SWK 7, 1. März 2011, Seite 12

Betriebsstätte: Bilanzpositionen

Grundsätzlich sind die Bilanzpositionen einer ausländischen Betriebsstätte bei Erstellung der Bilanz des Stammhauses nach dem Zeitbezugsverfahren in inländische Währung umzurechnen, das heißt, dass für jeden einzelnen Geschäftsfall eine Umrechnung erfolgt. Ausgehend davon, dass die Wirtschaftsgüter der ausländischen Betriebsstätte in der Bilanz des Stammhauses in inländischer Währung (und nicht in der ausländischen Investitionswährung) gemäß § 6 EStG 1988 bilanziert sind, zeitigt das Absinken des Wertes der ausländischen Währung grundsätzlich keine Auswirkung auf die Bilanz des Stammhauses, mindert doch die Abwertung der ausländischen Währung nicht den Wert der Wirtschaftsgüter der ausländischen Betriebsstätte. - (§ 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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