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SWK 7, 1. März 2011, Seite 361

Besteuerung von Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals

Abgabenrechtliche Änderungen 2010/2011

Ernst Biebl und Gernot Ressler

Durch die beiden Glücksspielgesetz-Novellen 2008und 2010(in der Folge GSpG n. F.) wurden wesentliche Änderungen im Bereich der Besteuerung des Glücksspiels beschlossen. Diese sind größtenteils mit in Kraft getreten und beinhalten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der Neuvergabe von Lizenzen für landesrechtliche Ausspielung mit Glücksspielautomaten (ehemaliges "kleines Glücksspiel") und Automatensalons einerseits sowie der Neuvergabe einer Konzession für Lotterien unter Einbeziehung von elektronischen Lotterien und Video-Lotterie Terminals (VLTs) andererseits. Der folgende Beitrag soll eine Übersicht der abgabenrechtlichen Bestimmungen zu Glücksspielautomaten und VLTs geben.

1. Bundesgesetzliche Abgaben nach der GSpG-Novelle 2010

Liegen Ausspielungen von Glücksspielautomaten oder VLTs durch einen konzessionierten Betreiber vor, beträgt die Glücksspielabgabe in Form der "Bundesautomaten- und VLT-Abgabe" nach § 57 Abs. 4 GSpG n. F. grundsätzlich 10 % der um die Umsatzsteuer verminderten Jahresbruttospieleinnahmen (Stammabgabe). Bei den Jahresbruttospieleinnahmen handelt es sich um die Summe der Einsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne eines Kalenderjahres. Diese Bestimmungen sind mit in Kraft getreten.

Im Gegensat...

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