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SWK 7, 1. März 2011, Seite 359

Der Bildschirm als Urkunde

Ausweitung des Urkundenbegriffs auf elektronisch errichtete Urkunden

Karl-Werner Fellner

Kaum ein Problem des Gebührenrechts wurde in der Fachliteratur so häufig behandelt wie die Frage, ob ein E-Mail eine Urkunde im Sinne des § 15 GebG ist.Nunmehr hat der VwGH diese Streitfrage in seinem aufgrund einer Amtsbeschwerde ergangenenErkenntnis vom , 2009/16/0271, entschieden. Der Gerichtshof schloss sich dabei im Ergebnis der Auffassung des BMF an, wonach auch der Abschluss eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfts per E-Mails, die mit sicheren oder einfachen elektronischen Signaturen versendet werden, die Gebührenpflicht auslöst.

1. Zum Erkenntnis des VwGH

Der VwGH ging in seiner Argumentation von der im I. Abschnitt des Gebührengesetzes enthaltenen Bestimmung des § 5 GebG aus. Nach Abs. 1 dieser Gesetzesstelle ist unter Papier jeder zur Ausfertigung stempelpflichtiger Schriften bestimmte oder verwendete Stoff zu verstehen. Wenn sich auch der Wortlaut dieser Gesetzesstelle auf die Bestimmungen des II. Abschnitts bezieht, so ist er nach Auffassung des VwGH auch auf den III. Abschnitt übertragbar, weil sich diese Definition in den "Allgemeinen Bestimmungen" findet und im III. Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist. Davon ausgehend stehe der Anwendung dieses "Papierbegriffs" auch auf die Ge...

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