Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2011, Seite 353

Vermögenszuwachssteuer - grenzüberschreitende Aspekte

Beschränkte Steuerpflicht - Wegzugsbesteuerung - grenzüberschreitende Depotentnahmen/-übertragungen

Ernst Marschner

Mit BGBl. I Nr. 111/2010 wurde die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen einschließlich Substanzgewinne im EStG verankert. Einen ersten Überblick über die Neuregelung und Zweifelsfragen habe ich in meinen Beitrag in SWK-Heft 2/2011, S 37, gegeben. Die neuen Besteuerungsregeln enthalten auch Regelungen zu grenzüberschreitenden Aspekten, die in diesem Beitrag behandelt werden.

1. Beschränkte Steuerpflicht - grundsätzlich bleibt alles beim Alten

Beschränkt Steuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 3 EStG natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ebenso sind Personen "nur" beschränkt steuerpflichtig, wenn für den Zweitwohnsitz die Voraussetzungen der Zweitwohnsitz-VO erfüllt sind. Beschränkt Steuerpflichtige sind u. a. gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 EStG nur mit bestimmten Kapitaleinkünften steuerpflichtig: inländische Beteiligungserträge und Zuwendungen von Privatstiftungen; Zinsen aus Kapitalvermögen, das durch inländischen Grundbesitz besichert ist, ausgenommen Forderungswertpapiere; Immobilieninvestmentfonds beschränkt auf Einkünfte aus inländischen Immobilien. Diese Regelungen gelten auch für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften, die im Inland weder ihr...

Daten werden geladen...