Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH-Urteil Haribo/Salinen AG bringt den Gesetzgeber in Zugzwang
Bisherige Regelung verstößt gegen Unionsrecht
Die Rechtsprechung von UFSund VwGHzur steuerlichen Behandlung von Auslands(portfolio)dividenden hat nach sechs Jahren ihren Abschluss gefunden.Nach dem verbundene Rs. C-436/08und C-437/08,Haribo Lakritzen Hans Riegel BetriebsgmbH und Österreichische Salinen AG, führen die im KStG vorgesehenen Nachweisverpflichtungen im Rahmen der Besteuerung von Dividenden gebietsfremder Gesellschaften zwar zu einer Beschränkung des Kapitalverkehrs, diese ist aber gerechtfertigt, wenn der Verwaltungsaufwand nicht übermäßig ist; der Wechsel zur Anrechnungsmethode bleibt somit bei EU-/EWR-Dividenden unionsrechtskonform. Die Befreiung von EWR-Dividenden ist dagegen nicht von einer Vollstreckungshilfe abhängig zu machen; nur das Erfordernis eines Amtshilfeabkommens ist verhältnismäßig. Zudem ist es unionsrechtswidrig, für Drittstaatsdividenden weder eine Steuerbefreiung noch ein System für die Anrechnung vorzusehen und bei Verlusten der empfangenden Gesellschaft im Fall der Anrechnung keinen Anrechnungsvortrag bezüglich der Körperschaftsteuer zuzulassen. Die derzeit offenen Berufungsfälle können damit unverzüglich einer Erledigung zugeführt werden; Einzelfragen sind durch A...