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Die neue Durchführungsverordnung der EU zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Überblick
Schwellenerwerb und Ort der sonstigen Leistung
Am wurde im Amtsblatt, Nr. L 77, S. 1, die neue Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Durchführungsverordnung [EU] Nr. 282/2011 des Rates vom ) veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung (somit am ) in Kraft (Art. 65). Sie ersetzt die schon bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 1777/2005. Sie ist wesentlich umfangreicher und muss daher in Zukunft - anders als die bisherige VO - eingehender literarisch und bei der Rechtsanwendung berücksichtigt werden. Wesentlich ist, dass sie verbindlich ist und unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedstaat entfaltet. Eine Umsetzung in nationales Recht ist somit nicht notwendig. Damit derogiert die neue VO de facto entgegenstehenden Bestimmungen im UStG 1994 und in den UStR.
1. Hintergrund
Grundsätzlich besitzt der EuGH die alleinige Auslegungskompetenz des Mehrwertsteuerrechts, da viele Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSyst-RL) auslegungsbedürftig sind. Die Rechtsprechung des EuGH war in den letzten Jahren manchmal überraschend, und die Auslegung des Mehrwertsteuerrechts war daher sowohl für Verwaltungen als auch für den Steuerpflichtigen oft unkalkulierbar. Deshalb wurde mit Art. 397 der MwStSyst-RL e...