Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
15. Aufl. 2022
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§ 37 Ermäßigung der Progression, Sondergewinne
Anmerkung zum Gesetzesverweis in Abs 9: Ab ist der ermäßigte StSatz für künstlerische Tätigkeiten in § 10 Abs 3 Z 4 UStG geregelt (Änderung des UStG durch das StRefG 2015/2016, BGBl I 118/2015).
EStR: Rz 7310 bis Rz 7400
Literatur 2021: Adametz, Waldnutzungen infolge höherer Gewalt, ÖStZ 21, 553; Böck/Jilch, LuF: Änderungen bei der Gewinnermittlung, ; Kampitsch/Reinold, Keine steuerl Mehrfachbegünstigung für patentrechtl geschützte Erfindungen, MR 2021, 170; Kanduth-Kristen/Linder, Besteuerung der LuF mit Fokus auf die Änderungen ab 2020, in Hirschler/Kanduth-Kristen/Zinnöcker/Stückler, SWK-Spezial ESt (2021) 113; Konrad, Veräußerung einer Erfindung: Keine kumulative Anwendung von Tarifermäßigungen, BFGj 21, 187; Urnik, Das „Einstellen der Erwerbstätigkeit“ als Voraussetzung für die Anwendung von Begünstigungen bei Betriebsveräußerungen und ‑aufgaben im Lichte der aktuellen Judikatur des VwGH, JEV 21, 112; Zorn, VwGH zum HälfteStSatz bei Betriebsveräußerung, RdW 21, 441.
Literatur 2022: Kanduth-Kristen, Keine Anwendung des § 24 EStG bei teilweiser Veräußerung eines MUeranteils unter Zurückbehaltung des gesamten SonderBV? BFGj 22, 6.
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