Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 2010, Seite 41

Abgabenhinterziehung

Wird die Zusatzstrafe für eine weitere Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 5 i. V. m. § 21 Abs. 2 FinStrG im Rahmes des Zweifachen des (weiteren) Verkürzungsbetrages bemessen, liegt ein Verstoß der Strafbemessung gegen § 21 Abs. 3 FinStrG nicht vor. - (§ 33 Abs. 5 FinStrG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...