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VfGH: unzulässige Doppelverfolgung
• Da der Beschwerdeführer wegen verschiedener Straftatbestände verfolgt bzw. "verurteilt" wurde, die sich in ihren wesentlichen Elementen unterschieden, lag in der Verfolgung des Beschwerdeführers wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verurteilung wegen Imstichlassens eines Verletzten und Unterdrückung eines Beweismittels einerseits und der Verfolgung und Bestrafung wegen Lenkens eines Fahrzeugs mit einem Alkoholgehalt der Atemluft zwischen 0,6 mg/l und 0,8 mg/l keine unzulässige Doppelverfolgung wegen derselben strafbaren Handlung und damit auch keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art. 4 Abs. 1 des 7. ZPEMRK, nicht wegen derselben strafbaren Handlung erneut vor Gericht gestellt zu werden, vor. - (Art. 4 7. ZPEMRK), (Abweisung)
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