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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 39

VfGH: unzulässige Doppelverfolgung

Da der Beschwerdeführer wegen verschiedener Straftatbestände verfolgt bzw. "verurteilt" wurde, die sich in ihren wesentlichen Elementen unterschieden, lag in der Verfolgung des Beschwerdeführers wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verurteilung wegen Imstichlassens eines Verletzten und Unterdrückung eines Beweismittels einerseits und der Verfolgung und Bestrafung wegen Lenkens eines Fahrzeugs mit einem Alkoholgehalt der Atemluft zwischen 0,6 mg/l und 0,8 mg/l keine unzulässige Doppelverfolgung wegen derselben strafbaren Handlung und damit auch keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art. 4 Abs. 1 des 7. ZPEMRK, nicht wegen derselben strafbaren Handlung erneut vor Gericht gestellt zu werden, vor. - (Art. 4 7. ZPEMRK), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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