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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite 52

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Arbeitsrecht - Kapitalmarktrecht - Mietrecht - Patentrecht - Unternehmensrecht

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige aktuelle Entscheidungen des OGH aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinn kurz und kompakt zusammen.

1. Arbeitsrecht

Ruhestand: Die dauernde "Einreihung" eines Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz ist dem Betriebsrat unverzüglich mitzuteilen und auf dessen Verlangen mit ihm zu "beraten". Diese Regelung gilt nunmehr auch für Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen. Sie betrifft aber nur den Arbeitsplatz, also eine Beschäftigung im Rahmen der Arbeitspflicht, und nicht die Versetzung in den Ruhestand. Für die Versetzung in den Ruhestand ist die Mitwirkung des Betriebsrats nicht erforderlich ().

S. 53Kündigung: Der Betriebsinhaber hat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat zu verständigen. Der Betriebsrat kann innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Kündigung Stellung nehmen. Gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab, kann der Arbeitnehmer die Kündigung innerhalb einer Woche nach deren Zugang beim Gericht selbst anfechten. Es handelt sich dabei um eine prozessuale Frist; die Tage des Postlaufs sind nicht einzurechnen ().

Entlassung: Der Kläger war Geschäftsführer von zwei Gesellschaften desselben Geschäftszweigs. Ein solches Verhalten verstößt gegen

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