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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite 47

Neuorganisation des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens

Erweiterung der integrierten Haushaltsverrechnung zum Performance Budgeting

Reinbert Schauer

Trotz aller Sorge um die krisenhafte Entwicklung der Finanz- und Wirtschaftsmärkte und um die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte wurde auf Bundesebene plangemäß die zweite Phase der Haushaltsrechtsreform in Angriff genommen. Im Dezember 2009 verabschiedete der Nationalrat einstimmig das neue Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009), das nach der hierzu notwendigen Vorbereitungszeit mit wirksam werden soll. Standen der auf vier Jahre ausgerichtete, verbindliche Bundesfinanzrahmen und der ihn erläuternde Strategiebericht zur mittelfristigen Gesamtsteuerung sowie die Neugliederung des Haushalts in übersichtliche Rubriken und Untergliederungen und ein flexibleres Rücklagenregime im Mittelpunkt der ersten Phase der Haushaltsrechtsreform,so werden nun in der zweiten Phase die Schwerpunkte der Reformbemühungen auf eine wirkungsorientierte Haushaltsführung, auf eine neue Budgetstruktur mit ergebnisorientierter Steuerung des Bundeshaushalts und auf eine neue Organisation des Rechnungswesens mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung gelegt.

1. Ziele der zweiten Phase der Haushaltsrechtsreform

Ein wesentliches Ziel im Rahmen der Ver...

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