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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite 587

"Montageprivileg" auf dem Prüfstand des VfGH

Bemerkungen zu den Aufhebungsanträgen des VwGH

Michael Kotschnigg

Der VwGH hat den Antrag gestellt, der VfGH möge die Begünstigung für bestimmte Auslandstätigkeiten in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als verfassungswidrig aufheben.

1. Ausgangslage

1.1. Gesetzliche Regelung

Gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 161/2005 sind von der Einkommensteuer befreit:

"Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe (lit. a) für eine begünstigte Auslandstätigkeit (lit. b) von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht.

a) Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern.

b) Begünstigte Auslandstätigkeiten sind die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Wartung von Anlagen, die Personalgestellung anlässlich der Errichtung von Anlagen durch andere inländische Betriebe sowie die Planung, Beratung und Schulung, soweit sich alle diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen im Ausland beziehen, weiters das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen im Ausland."

Diese Norm - sie entspricht inhaltlich § 3 Z 14a EStG 1972 - begünstigt ihrem Wortlaut nach somit nur "inländische Betriebe", die "bestimmte Auslandstätigkei...

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