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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite 7

Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft durch Konkurs

Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft durch Konkurs (§ 24 EStG)

Eine KG wurde nach einem Konkursverfahren von Amts wegen gelöscht. Dabei wurde das negative Kapitalkonto als Veräußerungsgewinn angesetzt. Unter Ausscheiden ist jede Form der Beendigung der Mitunternehmerschaft anzusehen, die den Tatbestand des § 24 EStG erfüllt. Auch Fälle, in denen von außen wirkende Zwangsmaßnahmen, wie z. B. ein Konkurs, dazu führen, dass der Betrieb zu bestehen aufhört, sind dem Tatbestand des S. 8§ 24 Abs. 1 Z 2 EStG zu unterstellen ().

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