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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite 53

Reform der Verwaltungsgerichte - das Aus für den UFS

Ministerialentwurf lässt zahlreiche Fragen offen

Verena Hörtnagl-Seidner

Die Reform der Verwaltungsgerichte steht nach jahrelangen Vorarbeitenerneut auf dem Prüfstand. Der vorliegende Ministerialentwurf zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 sieht die Schaffung von neun Verwaltungsgerichten erster Instanz in den Ländern und zwei Verwaltungsgerichten erster Instanz auf Bundesebene vor ("9+2-Modell"). Die Zweiteilung auf der Bundesebene soll den materienspezifischen Besonderheiten des Abgabenverfahrens Rechnung tragen. Im Abgabenverfahren wäre zukünftig nicht mehr der bewährte UFS, sondern ein Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen als Rechtsmittelbehörde berufen.Erklärte Ziele der Novellierung sind "ein Ausbau des Rechtsschutzsystems im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung und eines verstärkten Bürgerservices sowie die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes".Der folgende Beitrag untersucht, ob die Schaffung eines Verwaltungsgerichts für Finanzen diesen Zielen gerecht wird.

1. Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen

Der Entwurf sieht für den Bund ein zusätzliches Verwaltungsgericht für Finanzen vor. Durch die Installation eines zweiten beim Bund angesiedelten Verwaltungsgerichts trägt der Gesetzgeber im Gegensatz zur ursprünglichen Entwurfsfas...

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