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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 49

Berufsausbildung: Missionarstätigkeit

Für die Frage, ob Zeiten der Missionarstätigkeit im Rahmen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage als Zeiten der Berufsausbildung zum Religionslehrer anzusehen sind, ist relevant, welche Voraussetzungen nach den kircheninternen Normen für die Zulassung als Religionslehrer erforderlich sind, wobei, wenn sich die Missionstätigkeit als Voraussetzung für die Lehrtätigkeit erweist und die Missionstätigkeit nicht bloß in praktischer Arbeit, sondern auch in einer zielgerechten Ausbildung in den vom Religionsunterricht umfassten Bereichen besteht, eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vorliegt. - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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