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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 88

Aktuelle Rechtsprechung des OGH zum Wettbewerbsrecht

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Hausdurchsuchung: Eine Hausdurchsuchung ist nur zulässig, wenn ein "begründeter Verdacht" einer Wettbewerbsverletzung besteht. Dieser Verdacht muss sich grundsätzlich nicht gegen die Person richten, in deren Räumen die Hausdurchsuchung stattfinden soll. Ein Verschulden dieser Person (subjektive Tatseite) ist daher nicht erforderlich ().

Beihilfen (I): Eine Vergünstigung ist nur dann eine staatliche Beihilfe im Sinn des EG-Vertrags, wenn sie unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt wird. Es reicht nicht, dass die Leistung von einem öffentlichen Unternehmen getroffen wurde, das vom Staat kontrolliert wird. Entscheidend ist, ob die Organe des Staats "in irgendeiner Weise am Erlass dieser Maßnahme beteiligt waren" ().

Beihilfen (II): Nach Auffassung der Europäischen Kommission kann der Staat Liegenschaften entweder durch ein Bietverfahren oder anhand eines unabhängigen Wertgutachtens verkaufen. Im ersten Fall ergibt sich der Preis durch das höchste Gebot am Markt, im zweiten durch die Bewertun...

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