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Aktuelle Rechtsprechung des OGH zum Wettbewerbsrecht
• Hausdurchsuchung: Eine Hausdurchsuchung ist nur zulässig, wenn ein "begründeter Verdacht" einer Wettbewerbsverletzung besteht. Dieser Verdacht muss sich grundsätzlich nicht gegen die Person richten, in deren Räumen die Hausdurchsuchung stattfinden soll. Ein Verschulden dieser Person (subjektive Tatseite) ist daher nicht erforderlich ().
• Beihilfen (I): Eine Vergünstigung ist
nur dann eine staatliche Beihilfe im Sinn des EG-Vertrags, wenn sie
unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt wird. Es reicht nicht, dass die
Leistung von einem öffentlichen Unternehmen getroffen wurde, das vom Staat kontrolliert
wird. Entscheidend ist, ob die Organe des Staats "in irgendeiner Weise am Erlass
dieser Maßnahme beteiligt waren" ().
• Beihilfen (II): Nach Auffassung der
Europäischen Kommission kann der Staat Liegenschaften entweder durch ein Bietverfahren oder anhand
eines unabhängigen Wertgutachtens verkaufen. Im ersten Fall ergibt sich der Preis durch das
höchste Gebot am Markt, im zweiten durch die Bewertun...