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Gemischt veranlasste Fortbildungs- und Reiseaufwendungen
Pro und contra "Aufteilungsverbot"
Der Große Senat des deutschen Bundesfinanzhofs hat im Vorjahr eine Kehrtwendung in der deutschen Steuerrechtsjudikatur hinsichtlich der Abzugsfähigkeit gemischt veranlasster (Reise-)Aufwendungen eingeleitet.In zwei aktuellen Urteilen hat der BFH bei Fortbildungs- und Reiseaufwendungen diese Grundsätze in die Praxis umgesetzt und weitere Details zur Abgrenzung zwischen Aufteilungsverbot und -gebot entwickelt. Da die seinerzeitige Entscheidung des Großen Senats auch in Österreich fachliche Diskussionen ausgelöstund zu Neuaussagen der Judikatur geführthat, können auch die nunmehrigen Urteile Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht zeitigen.
1. Der Tenor des Beschlusses des Großen Senats
Aufwendungen (insbesondere für die Hin- und Rückreise) bei gemischt - d. h. beruflich bzw. betrieblich und privat - veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nichtabziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Das unterschiedliche Gewicht der ver...