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SWK 4, 5. Februar 2010, Seite 218

Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2009

S. 258Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2009

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Wenn Sie im Jahr 2009 „Arbeitnehmer“ waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere“ Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale“ Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 177 ff.) abzugeben. Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen“ Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in Betracht.

Zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen im Lohnsteuerrecht gibt es einen umfangreichen Erlass des Finanzministeriums, die Lohnsteuerrichtlinien 2002. Sie sind in Lindeonline zu finden.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 kann dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Die Online-Version des Formulars L 1 für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 kann unter https://www.bmf.gv.at aufgerufen werden. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist eine Anmeldung zu FinanzOnline oder die Verwendung einer Bürgerkarte. Mit der Anmeldung erhalten sie eine Zugangskennung (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN), mit der Sie auch Ihre persönlichen Daten ändern, Ihr Steuerkonto abfragen und elek...

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