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Die Berechnung der Einkommensteuer
S. 230Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälftesteuersatz“ oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
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Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.000 Euro | 00,0000 % |
ab 11.000 bis 25.000 Euro | 36,5000 % |
ab 25.000 bis 60.000 Euro | 43,2143 % |
ab 60.000 | 50,0000 % |
Für Einkommensteile über 60.000 € beträgt der Steuersatz 50 %.
Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen über 11.000 € nach folgender Formel zu berechnen:
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Einkommen | Einkommensteuer in Euro |
über 11.000 Euro bis 25.000 Euro | (Einkommen – 11.000) × 5.110 14.000 |
über 25.000 Euro bis 60.000 Euro | (Einkommen – 25.000) × 15.125 + 5.110 35.000 |
über 60.000 Euro | (Einkommen – 60.000) × 0,5 + 20.235 |
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
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1. | Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag ................ | 364 € | ||
2. . | Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente geleistet haben (siehe Anm. 4, S... |