zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2010, Seite S 190

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. 230Die Berechnung der Einkommensteuer

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälftesteuersatz“ oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Grenzsteuersatz
bis 11.000 Euro
00,0000 %
ab 11.000 bis 25.000 Euro
36,5000 %
ab 25.000 bis 60.000 Euro
43,2143 %
ab 60.000
50,0000 %

Für Einkommensteile über 60.000 € beträgt der Steuersatz 50 %.

Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen über 11.000 € nach folgender Formel zu berechnen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Einkommensteuer in Euro
über 11.000 Euro bis 25.000 Euro
(Einkommen – 11.000) × 5.110
14.000
über 25.000 Euro bis 60.000 Euro
(Einkommen – 25.000) × 15.125 + 5.110
35.000
über 60.000 Euro
(Einkommen – 60.000) × 0,5 + 20.235

Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag ................
364 €
2. .
Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente geleistet haben (siehe Anm. 4, S...

Daten werden geladen...