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SWK 7, 1. März 2010, Seite 10

Grundstücksumsatz: Option

Optionsberechtigt ist der Unternehmer, der den Grundstücksumsatz im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9a UStG 1994 ausführt. Der Erwerber hat umsatzsteuerlich weder Anspruch auf eine bestimmte Ausübung des Wahlrechtes, noch muss er dieser zustimmen. - (§ 6 Abs. 1 Z 1 9a UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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