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SWK 7, 1. März 2010, Seite 9

Gutschrift: Rechnung

Ist vom Fehlen eines Einverständnisses zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift i. S. d. § 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994 auszugehen, sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Gutschrift gemäß § 11 Abs. 7 leg. cit. einer Rechnung gleichzuhalten ist, nicht gegeben. Ohne Rechnung besteht aber ein Anspruch auf den Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 nicht. - (§ 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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