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SWK 7, 1. März 2010, Seite 327

Nochmals: GesBR und der Zwang zum Rechtsformwechsel ab 1. 1. 2010

Steuerliche Aspekte

Petra Hübner-Schwarzinger

Zu den ausführlichen Darstellungen von Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser in SWK-Heft 1/2010darf an dieser Stelle vertiefend auf die steuerlichen Aspekte des Rechtsformwechsels eingegangen werden.

Die Übertragung von (begünstigtem) Vermögen auf eine Mitunternehmerschaft stellt bei Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale einen Anwendungsfall des Zusammenschlusses gem. Art. IV UmgrStG dar. Wie bereits von Beiser angesprochen, stellt der Rechtsformwechsel einer GesBR in eine OG, KG oder GmbH & Co KG einen Umgründungsakt gem. Art. IV UmgrStG dar.

Rz. 1299 der UmgrStR führt den Fall der formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft unter expliziter Nennung des Rechtsformwechsels einer GesBR in eine OG/KG an. Es sind daher, um die Begünstigungen des UmgrStG (Rückwirkung, Begünstigungen bei Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und eventuell Gesellschaftsteuer) in Anspruch nehmen zu können, sämtliche Anwendungsvoraussetzungen materieller und formalrechtlicher Natur zu erfüllen. Das bedeutet:

• Es ist ein schriftlicher Zusammenschlussvertrag abzuschließen.

• Es sind eine Bilanz der GesBR sowie eine Zusammenschlussbilanz auf den Zusammenschlussstichtag zu erstellen.

• Das Vermögen der GesBR muss über...

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