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SWK 7, 1. März 2010, Seite 321

Ist die Mindestkörperschaftsteuer doch gemeinschaftsrechtswidrig?

Auslandsaktivitäten sind durch Nichtanrechenbarkeit benachteiligt

Hermann Peyerl

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der UFS die Anrechnung ausländischer Steuern auf die Mindestkörperschaftsteuer erneut ausgeschlossen.Das Judikat reiht sich in die ständige Rechtsprechung des UFS ein. Dabei dürfte allerdings die Benachteiligung jener unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften übersehen werden, die primär Auslandseinkünfte erzielen. Zwar hatte sich der EuGH bereits mit der Gemeinschaftsrechtskonformität der Mindestkörperschaftsteuer zu befassen. In seiner Entscheidung hat der EuGH jedoch lediglich die Vereinbarkeit mit der Kapitalansammlungs-RLfestgestellt, während der Gerichtshof auf einen möglichen Verstoß gegen die Grundfreiheiten - mangels entsprechender Vorlagefrage - bislang noch nicht eingehen konnte.

1. Einkommensabhängigkeit der Mindestkörperschaftsteuer

Der EuGH verneinte die Frage, ob die Mindeststeuer gegen das Verbot einer Besteuerung mit einer der Gesellschaftsteuer vergleichbaren Steuer verstoße. Dabei verwies der Gerichtshof u. a. darauf, dass die Mindeststeuer in ihrer Ausgestaltung eine Vorauszahlung auf die Höhe der tatsächlichen Körperschaftsteuerschuld sei. In ihrem Wesen sei die Mindeststeuer daher keine einkommensunabhängige Abga...

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