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SWK 8, 10. März 2010, Seite 12

Verfahren: Schätzung

Wurden getätigte Einnahmen nicht verbucht und nicht getätigte Aufwendungen verbucht, ist die Aussagekraft der Aufzeichnungen insgesamt in Frage zu stellen. Eine Berechtigung zur Schätzung ist jedenfalls gegeben. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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