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SWK 8, 10. März 2010, Seite S 388

Verdeckte Ausschüttung aufgrund von Unsicherheitszuschlägen

Michael Rauscher

Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Unsicherheitszuschlags kommt dann in Betracht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls nicht wahrscheinlich ist, dass die vorrangig angestellten Ermittlungen sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge ans Tageslicht gebracht haben. Es ist daher im Sinn der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn das Finanzamt bei mangelhaften Aufzeichnungen, wie sie im Berufungsfall vorliegen, den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Zuflusses geldwerter Vorteile an Gesellschafter dadurch Rechnung trägt, dass es die Unsicherheitszuschläge auch der Kapitalertragsteuer unterzieht (-G/09).

Michael Rauscher

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