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SWK 8, 10. März 2010, Seite 369

Die typisierende Betrachtungsweise zur Feststellung einkommensteuerrechtlicher Grenzen

Anwendungsfälle Berufsausbildungspauschale, häusliches Arbeitszimmer, Ausgaben der Lebensführung

Dieter Fröhlich

Die typisierende Betrachtungsweise ist eine Methode der Rechtsanwendung, bei der auf übliche, gewöhnliche, durchschnittliche, also typische Sachverhaltsmerkmale abgestellt wird. Das hat vor allem den Zweck, die Vollziehung von einer aufwendigen Ermittlung der gesamten oder besonderen Umstände des Einzelfalls zu entlasten. Die typisierende Betrachtungsweise führt jedoch zur Besteuerung fiktiver Durchschnittssachverhalte zulasten der Einzelfallgerechtigkeit. Der Begriff, die Voraussetzungen und die Wirkungen der typisierenden Betrachtungsweise sind in der juristischen Methodenlehre strittig.Für den Steuerpraktiker ist interessant, wie stark die rechtstheoretischen Grundlagen der typisierenden Betrachtungsweise Einfluss auf das konkrete Ergebnis des Rechtsfindungsprozesses nehmen. An aktuellen Beispielen wird die Anwendung und Wirkung der typisierenden Betrachtungsweise dargestellt.

1. Vom Typusbegriff zur typisierenden Betrachtungsweise

Die Anfänge der typisierenden Betrachtungsweise reichen in die Rechtsprechung der 30er-Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Eine wissenschaftliche Grundlage lieferte die Lehre vom Typusbegriff. Gesetzliche Tatbestandsmerkmale können als Klassenbegriff...

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