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SWK 8, 10. März 2010, Seite 351

Die Entscheidungen des UFS und des VwGH im Jahr 2009 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung

Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen

Josef Moser

In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen hat es im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen gegeben, die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2009 dienen können.

1. Entscheidungen des UFS

Die Entscheidungen des UFS können mit Eingabe der Geschäftszahl (z. B. RV/0374-L/05) als Rechtssatz oder im Volltext schnell und bequem in Lindeonline, http://www.lindeonline.at, eingesehen werden. Im Folgenden sind die wichtigsten im Laufe des Jahres 2009 veröffentlichten Entscheidungen des UFS dargestellt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Werbungskosten
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur ?Pädagogischen Kinesiologin? als Werbungskosten (Lehrerin) ­ , Abweisung
Aufwendungen für Kurse in ?Neurolinguistischem Programmieren? (Angestellte, Projektbetreuerin) ­ , Abweisung
NLP-Seminare betreffend Coaching und Mediation als Mischaufwand ­ -G/08, Abweisung
Besuch von NLP-Kursen als Fortbildungsaufwand ­ /W-08, Abweisung
Aufwendungen einer Lehrerin an eine...

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