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SWK 8, 10. März 2010, Seite 6

Keine Steuerfreiheit bestimmter ärztlicher Leistungen

Keine Steuerfreiheit bestimmter ärztlicher Leistungen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG)

Auf Wunsch der Patientinnen durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche stellen keine gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 unecht steuerbefreiten Umsätze eines Arztes dar ().

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