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SWK 8, 10. März 2010, Seite 5

Keine Unternehmereigenschaft bei Vermietung

Keine Unternehmereigenschaft bei Vermietung (§ 2 Abs. 1 UStG)

Die Anwendung der Rechtsprechung zur Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen setzt nicht zwingend ein verwandtschaftliches Verhältnis voraus. Es reicht eine Nahebeziehung, die den zwischen Fremden üblichen Interessengegensatz S. 6vermissen lässt. Wird ein Vertragspartner vom anderen Vertragspartner als Alleinerbe eingesetzt, so kann der fehlende Interessengegensatz zwischen Vermieter und Mieter ohne Weiteres angenommen werden. Bei der Beurteilung der Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses ist nicht nur der Mietvertrag selbst, sondern es sind auch alle anderen in Zusammenhang stehenden Verträge zu beurteilen. Im vorliegenden Fall erfolgte zunächst ein gemeinsamer Kauf eines Baugrundstücks, dann räumte der eine Miteigentümer dem anderen Miteigentümer ein Fruchtgenussrecht ein, und dieser errichtete auf dem gemeinsamen Grundstück ein Einfamilienhaus, das er dann dem anderen Miteigentümer vermietete ().

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