Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
15. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15 Einnahmen
SachbezugswerteVO, BGBl II 416/2001 idF BGBl II 221/2020
Wert der vollen freien Station
§ 1 (1) 1Der Wert der vollen freien Station beträgt 196,20 Euro monatlich. 2In diesen Werten sind enthalten:
Die Wohnung (ohne Beheizung und Beleuchtung) mit einem Zehntel,
die Beheizung und Beleuchtung mit einem Zehntel,
das erste und zweite Frühstück mit je einem Zehntel,
das Mittagessen mit drei Zehntel,
die Jause mit einem Zehntel,
das Abendessen mit zwei Zehntel.
(2) Wird die volle freie Station nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch seinen Familienangehörigen gewährt, so erhöhen sich die genannten Beträge
für den Ehegatten (Lebensgefährten) um 80 %,
für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um 30 %,
für jedes nicht volljährige Kind im Alter von mehr als sechs Jahren um 40 % und
für jedes volljährige Kind sowie jede andere im Haushalt des Arbeitnehmers lebende Person, sofern der Arbeitgeber die volle freie Station gewährt, um 80 %.
(3) Werden im Zusammenhang mit der Gewährung der vollen freien Station Kostenersätze durch den Arbeitnehmer geleistet, vermindert sich der Betrag von 196,20 Euro um den entsprechenden Anteilswert im Sinne des Abs. 1.
§ 2 (1) 1Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehme...