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VfGH: Verwertungsgesellschaftengesetz
• Durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit des Urheberrechtssenats zur Entscheidung über die Aufteilung der vom Bund aufgrund eines Vertrags (über die öffentliche Wiedergabe von Filmen im Unterricht) zu entrichtenden Vergütung unter den Verwertungsgesellschaften wird das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt. Es besteht keine Zuständigkeit des Urheberrechtssenats über zur Entscheidung über Streitigkeiten betreffend die Verteilung der von der Nutzerorganisation vertraglich vereinbarten Pauschalvergütung an eine Mehrzahl von Verwertungsgesellschaften als Teil eines Gesamtvertrages i. S. d. § 20 VerwertungsgesellschaftenG. - (§ 20 VerwertungsgesellschaftenG), (Aufhebung)
(, B 1172/08)