Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 15. Mai 2010, Seite 31

VfGH: Glücksspielgesetz

§ 25 Abs. 3 siebenter Satz Glücksspielgesetz (GSpG) wird wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben. Es besteht keine sachliche Rechtfertigung für die Benachteiligung gegenüber einem Geschädigten, dessen Ersatzanspruch der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB unterliegt. - (§ 25 Abs. 3 7. Satz GSpG), (Gesetzesprüfungsanträge des LG/OLG Innsbruck)

( u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...