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SWK 14, 15. Mai 2010, Seite 33

Die Insolvenzrechtsnovelle 2010

Günther Feuchtinger

Die Insolvenzrechtsnovelle 2010

Erleichterung der Entschuldung und Erhaltung der Unternehmen - Zurückdrängung der mangels Masse abgewiesenen Verfahren

VON DR. GÜNTHER FEUCHTINGER

Das Reformvorhaben einer umfassenden Novelle des Insolvenzrechts wurde nach mehreren Anläufen am im Nationalrat beschlossen und wird mit in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der allgemein angespannten wirtschaftlichen Lage sollen die Entschuldung und die Erhaltung des Unternehmens erleichtert werden. Auf der anderen Seite werden aber auch Maßnahmen zur Zurückdrängung der mangels Masse abgewiesenen Verfahren ergriffen.

1. Allgemeines zum Hintergrund dieser Reform

Das Ausgleichsverfahren wird in der Praxis sehr selten in Anspruch genommen. Hauptgründe sind die relativ hohe Mindestquote von 40 % und nicht einfach zu erbringende formelle Voraussetzungen für den Antrag. Dagegen wird der derzeitige Zwangsausgleich als Teil des Konkursverfahrens wegen der hohen Zahl an zu Ende geführten Verfahren als "österreichisches Erfolgsmodell" propagiert. Das Ausgleichsverfahren wird daher aufgehoben, wobei stattdessen ein "Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung" dem Schuldner als Option offensteht. Knack- und Streitpunkte d...

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