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SWK 14, 15. Mai 2010, Seite K 9

Liebhaberei bei Vermietung von sechs Eigentumswohnungen

Liebhaberei bei Vermietung von sechs Eigentumswohnungen (§ 2 EStG)

Der Beschwerdeführer erwarb 1996 sechs Eigentumswohnungen mit sechs Garagenplätzen, um diese zu vermieten. In der vorgelegten Prognoserechnung wurde ein Gesamtüberschuss erst nach 24 Jahren erreicht. Der Zeitraum von 35 Jahren (nach der damaligen Verwaltungspraxis bei Erwerb von mindestens drei Eigentumswohnungen) ist nicht maßgeblich, weil Erlässe keine maßgebliche Rechtsquelle darstellen und der Grundsatz von Treu und Glauben nur dann gilt, wenn der Steuerpflichtige eine konkrete Rechtsauskunft erhalten hat. Richtlinien und Erlässen sind unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht die gleiche Wirkung wie einer verbindlichen Zusage oder Auskunft im Einzelfall beizumessen. Damit ist auf den Zeitraum von 20 Jahren abzustellen, innerhalb dessen kein Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden kann ( ).

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