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SWK 23, 15. August 2010, Seite 742

Berufsgeheimnisse: Außenprüfung contra Verschwiegenheitspflicht

Grenzen und Möglichkeiten der abgabenrechtlichen Prüfung von Freiberuflern

Maria Joklik-Fürst

Einem Berufsgeheimnis unterliegende Abgabepflichtige befinden sich in einem scheinbaren Dilemma, denn einerseits besteht im Abgabenverfahren auch für sie eine umfassende Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, andererseits statuiert das Berufsgeheimnis die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Der Auflösung dieser Pflichtenkollision ist der folgende Beitrag gewidmet.

1. Grundsätzliches

Berufsrechte sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiert die BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "vollständig und wahrheitsgemäß" offenzulegen (§ 119 BAO).

Gemäß § 114 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden, sowie darüber zu wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden. Sie haben alles, was für die Bemessung der Abgaben wichtig ist, sorgfältig zu erheben und die Nachrichten darüber zu sammeln, fortlaufend zu ergänzen und auszutauschen.

Diese Bestimmung stellt (teilweise) eine Wiederholung verfassungsmäßiger Grundsätze auf einfachgesetzlicher Ebene dar, und zwar

• des Legalitätsgrundsatzes (Art. 18 Abs. 1 B-VG) und

• des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7 Abs. 1 B-VG; Art. 2 StGG)...

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