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GPLA und Festsetzung des Dienstgeberbeitrags
Der als Ausfluss der abgabenbehördlichen Prüfung ergangene "Haftungs- und Abgabenbescheid" ist im Umfang des Abspruchs über die Lohnsteuer ein Haftungsbescheid und im Umfang des Abspruchs über den Dienstgeberbeitrag ein Abgabenbescheid. Kommt es zu Nachforderungen, ist nicht (nur) der Nachforderungsbetrag vorzuschreiben, sondern die gesamte für einen gesetzlich vorgesehenen Zeitraum insgesamt zu erhebende Abgabe. Erweist sich somit die Selbstberechnung als unvollständig oder unrichtig, ist nicht nur der vom festgestellten Mangel erfasste Teil der Abgabe, sondern die Abgabe insgesamt festzusetzen (-G/07).