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Grundsatzjudikatur des OGH zum FinStrG
Vollendungszeitpunkt bei Unterlassen, Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung
Der nunmehr exklusiv für Finanzstrafsachen zuständige Fachsenat des OGH (Senat 13) hat in einem Urteil () ausführlich zu Grundsatzfragen des FinStrG Stellung genommen. Im Folgenden werden - losgelöst vom konkreten Fall - die für die Praxis der Steuerberatung und strafrechtlichen Vertretung grundlegenden Aspekte zusammengefasst.
1. Sachverhalt
Eine Steuerpflichtige war steuerlich erfasst (Steuernummer für ESt und USt war vergeben); die Steuerpflichtige manipulierte die Tageslosungen (in den Aufzeichnungen nicht erfasste Schwarzeinnahmen) und gab in der Folge keine Jahresteuererklärungen (ESt/USt) ab.
Nach Ablauf der steuerlichen Erklärungsfristen und Vornahme einer USt-Sonderprüfung schätzte die Abgabenbehörde die Bemessungsgrundlagen und setzte dementsprechend die Abgaben fest.
Offenbar aufgrund der Manipulation der Tageslosungen erfolgte die Schätzung zu niedrig (Annahme: Jahreseinkommensteuerschuld 300, Festsetzung aufgrund unrichtiger Schätzung mit 100). Aufgrund einer im Zuge des Finanzstrafverfahrens durchgeführten Hausdurchsuchung wurde in einer korrigierten Schätzung die zutreffende Jahressteuerschuld (Einkommensteuer 300) richtig und vollständig festgesetz...