zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2010, Seite S 301

Grundsatzjudikatur des OGH zum FinStrG

Vollendungszeitpunkt bei Unterlassen, Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung

Roman Leitner

Der nunmehr exklusiv für Finanzstrafsachen zuständige Fachsenat des OGH (Senat 13) hat in einem Urteil () ausführlich zu Grundsatzfragen des FinStrG Stellung genommen. Im Folgenden werden - losgelöst vom konkreten Fall - die für die Praxis der Steuerberatung und strafrechtlichen Vertretung grundlegenden Aspekte zusammengefasst.

1. Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige war steuerlich erfasst (Steuernummer für ESt und USt war vergeben); die Steuerpflichtige manipulierte die Tageslosungen (in den Aufzeichnungen nicht erfasste Schwarzeinnahmen) und gab in der Folge keine Jahresteuererklärungen (ESt/USt) ab.

Nach Ablauf der steuerlichen Erklärungsfristen und Vornahme einer USt-Sonderprüfung schätzte die Abgabenbehörde die Bemessungsgrundlagen und setzte dementsprechend die Abgaben fest.

Offenbar aufgrund der Manipulation der Tageslosungen erfolgte die Schätzung zu niedrig (Annahme: Jahreseinkommensteuerschuld 300, Festsetzung aufgrund unrichtiger Schätzung mit 100). Aufgrund einer im Zuge des Finanzstrafverfahrens durchgeführten Hausdurchsuchung wurde in einer korrigierten Schätzung die zutreffende Jahressteuerschuld (Einkommensteuer 300) richtig und vollständig festgesetz...

Daten werden geladen...