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SWK 6, 15. Februar 2010, Seite 291

Chancen bei Umgründungen - Verschiebung von Wirtschaftsgütern anlässlich der Spaltung zur Neugründung

Rückwirkende Entgeltvereinbarung spätestens am Tag des Abschlusses des Spaltungsplans

Erich Wolf

An der Fixundfertig-GmbH sind vier Gesellschafter, nämlich zwei Familien Ernst und Lustig zu je 50 %, beteiligt. Die Fixundfertig-GmbH betreibt zwei Teilbetriebe, nämlich einen Teilbetrieb mit Computerreparatur in Wien und eine zweite Betriebsstätte für Instandhaltungen von Fernseh- bzw. DVD-/Videogeräten in Graz. Wie das Leben so spielt, will die Familie Ernst mit der Familie Lustig zwar privat, aber beruflich nichts mehr zu tun haben. Man überlegt eine "Abspaltung zur Neugründung" unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen im Rahmen des Art. VI UmgrStG. Aus der Spaltung sollen zwei GmbHs resultieren, eine Lustig Computerdoktor-GmbH sowie eine Ernst Mach's-wieder-gut-GmbH. An den neuen GmbHs sind die Familienstämme Ernst und Lustig zu je 100 % beteiligt.

1. Umgründungssteuerrechtliche Beurteilung

Der langjährig beauftragte Steuerberater der beiden Familien hält zunächst fest, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen im Rahmen des Art. VI UmgrStG erfüllt sind.

Es liegen zwei Teilbetriebsstätten mit je zwei Standorten in Wien und Graz vor. Beide Teilbetriebsstätten sind organisatorisch getrennt, d. h., es bestehen je zwei Rechnungswesen...

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