zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2010, Seite K 4

Vorsteuerabzug von Miteigentümern bei Wohnungseigentumserrichtungsgemeinschaften

Vorsteuerabzug von Miteigentümern bei Wohnungseigentumserrichtungsgemeinschaften (§ 12 UStG)

Wie der VwGH im Erkenntnis vom , 99/15/0238, unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung entschieden hat, hängt die Unternehmereigenschaft von sog. Errichtergemeinschaften zum einen davon ab, dass sie als Errichter des Bauwerks (Bauherr) anzusehen ist; zum anderen hängt deren Unternehmereigenschaft davon ab, dass die Gemeinschaft das Gebäude unternehmerisch, und zwar zur Ausführung von Umsätzen nutzt. Ist der Bauherr - wie im Berufungsfall - eine (künftige) Wohnungseigentumsgemeinschaft i. S. d. WEG 1975, erlangt - anders als bei einer schlichten Miteigentumsgemeinschaft - der Wohnungseigentümer das dingliche Nutzungsrecht an der Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht wird dem Wohnungseigentümer dieses Nutzungsrecht mit der Übergabe der zugesagten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit seitens der Wohnungseigentumsgemeinschaft eingeräumt. In der Errichtung des Gebäudes und der Übertragung (Einräumung) des Nutzungsrechts an mehreren Wohnungen wird nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ein Vorgang gesehen, wodurch die Unternehmereigenschaft der Gemeinschaft begrün...

Daten werden geladen...