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Pensionsabfindung im Konkurs
Pensionsabfindung im Konkurs (§ 67 Abs. 8 EStG)
Eine Einigung zwischen dem Masseverwalter und dem Steuerpflichtigen als ehemaligem Angestellten der in Konkurs gegangenen Firma auf Abfindung seiner Pensionsansprüche stellt keine Bereinigung strittiger Ansprüche dar, die zur Begünstigung der Pensionsabfindung nach § 67 Abs. 8 EStG führt ().