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Spendenliste 2009 - begünstigter Empfängerkreis
Gemäß § 4a Z 1 EStG 1988 sind sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4a Z 1 lit. d und e EStG 1988 festgestellt wurde, einmal jährlich in elektronisch geeigneter Form auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zu veröffentlichen. Spendenliste 2009 (Stand ) auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/Aktuelles/