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SWK 6, 15. Februar 2010, Seite T 26

NoVA: Bonus-Malus-System, Fahrzeughandel - Eintritt des steuerbaren Tatbestands

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird bezüglich der Berücksichtigung des Bonus-Malus-Systems bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet Folgendes festgestellt: Der Erlass BMF-010220/0317-IV/9/2009 ist mit seiner Findok-Veröffentlichung am in Kraft getreten. Aufgrund der besonderen Umstände des Fahrzeughandels gilt folgende Vorgangsweise, wenn der steuerbare Tatbestand die Lieferung des Fahrzeugs ist: Für Geschäftsfälle von Gebrauchtwagenimporten aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, deren Vertrag mit dem inländischen Endkunden spätestens am abgeschlossen wurde und deren Fahrzeuglieferung an den Kunden vor dem erfolgt, findet der Erlass BMF-010220/0317-IV/9/2009 vom , kundgemacht am , noch keine Anwendung ( BMF-010220/0033-IV/9/2010).

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