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SWK 22, 1. August 2010, Seite 90

Aktuelle Rechtsprechung des OGH zum Zivilprozessrecht

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Berufsrecht: Die "Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union" (CCBE) setzen nationales Standesrecht nicht außer Kraft. Sie legen nur für die grenzüberschreitende Berufsausübung bestimmte, im Wesentlichen aus den nationalen Standesregeln gewonnene Grundprinzipien fest. Sie schließen eine strengere nationale Standesauffassung nicht aus ().

Einstweilige Verfügung: Der Rekurs im Verfahren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist zweiseitig, das heißt, der Gegner kann eine Rekursbeantwortung erstatten und seinen Standpunkt darstellen. Das Gericht kann die einstweilige Verfügung "nach Lage der Umstände" von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Kläger kann nachträglich eine Erhöhung dieser Sicherheitsleistung beantragen. Der Rekurs gegen einen solchen Antrag ist ebenfalls zweiseitig, weil durch die Höhe der Sicherheitsleistung die Interessen des Gegners ähnlich stark berührt werden wie durch den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung selbst ().

Rechtsschutzversicherung: Nach den ...

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