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Verzicht auf künftige Pflichtteilsansprüche gegen Rente: kein einkommensteuerbarer Vorgang
BFH verneint Leistungsaustausch
(B. R.) Vor dem BFH war strittig, ob der Verzicht eines Kindes auf künftige Pflichtteilsansprüche gegenüber seinen Eltern gegen Leistung wiederkehrender Zahlungen einen einkommensteuerbaren Vorgang darstellt. Der BFH verneinte mit Urteil vom , VIII R 43/06, die Steuerbarkeit.
1. Rente
In den von den Eltern erhaltenen wiederkehrenden Zahlungen (Renten) liegt kein entgeltlicher Leistungsaustausch und keine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern. Daher ist in den wiederkehrenden Zahlungen kein einkommensteuerbarer Zinsanteil enthalten.
Wiederkehrende Zahlungen als Gegenleistung für den Verzicht eines zur gesetzlichen Erbfolge Berufenen auf seinen potenziellen künftigen Erb- und/oder Pflichtteil sind beim Empfänger grundsätzlich nicht als wiederkehrende Bezüge steuerbar. Die Steuerbarkeit folgt insbesondere nicht aus der Zahlungsweise in Form einer Rente. Allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen ist, kann deren Steuerbarkeit nicht begründen.
Sagen die Eltern dem potenziell pflichtteilsberechtigten Kind als Abfindung für den Pflichtteilsverzicht wiederkehrende Zahlungen zu, wird dadurch nicht ein in einer Summe bezi...