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Familienbeihilfe: Rückforderung
• Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Rückforderung von Familienbeihilfe das Tatbestandsmerkmal des ständigen Aufenthaltes in § 3 Abs. 2 FLAG i. d. F. des Pensionsharmonisierungsgesetzes ebenfalls dem gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 26 Abs. 2 BAO entspricht und daher das Fehlen eines zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels unerheblich ist. - (§ 3 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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