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SWK 11, 10. April 2010, Seite R 18

Verfahren: Wiederaufnahme

Auch wenn die Unterlassung einer Feststellung der maßgeblichen Tatsachen eine Sorgfaltswidrigkeit des Finanzamtes bedeutet, steht dies einer amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 4 BAO nicht entgegen. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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